Stiftungszweck
[1] Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe
Die Stiftung will jungen Menschen, die sozial oder anderweitig benachteiligt sind, helfen, ihren Weg zu einem selbstbestimmten Leben in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft zu suchen und zu finden.
[2] Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht (je nach vorhandenen Mitteln)
• Finanzierung und Durchführung gezielter Bildungs-, Erziehungs- und Förderprojekte, durch die sowohl im Bereich der Vermittlung von Sprachfertigkeit und berufsorientierten Kenntnissen als auch in der Heranbildung der musisch-spielerischen Ausdrucksfähigkeit der Lebensmut und das Selbstvertrauen junger Menschen geweckt und gestärkt und ihre soziale Verantwortung, ihr bürgerschaftliches Engagement und ihr Bekenntnis zur Toleranz entwickelt werden sollen.
• Erarbeitung, Präsentation und Umsetzung von Konzepten, Programmen und Stellungnahmen, die den in Absatz 1 genannten Zielen dienen.
• Förderung, Initiieren und Durchführung von Studien und wissenschaftlichen Arbeiten zum Lernverhalten und zur Lernfähigkeit junger Menschen im Sinne von Absatz 1 Satz 2.
• Durchführung von Veranstaltungen auch zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Vorträge, Seminare, Workshops, u.ä.), die der Begegnung und dem Austausch zwischen jungen Menschen, besonders solchen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlicher Kultur oder mit Migrationshintergrund dienen.
• Förderung von Investitionen und Projekten Dritter, die der Erfüllung des in Absatz 1 genannten Zwecks dienen.
• Fortbildungs- und Supervisionsmaßnahmen für Multiplikatoren.
• Förderung und Initiieren von begleitender Grundlagenarbeit, Fortbildungsmaßnahmen, Evaluation und Forschung.
Die vorgenannten Maßnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks sind exemplarisch und binden die Stiftungsorgane nicht. Sie dienen vielmehr als Anregung. Die Stiftungsorgane beschließen die konkreten Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
[3] Die Stiftung kann in Erfüllung ihres Stiftungszwecks einen Preis für herausragende Leistungen im Sinne des Absatzes 1 vergeben.
[4] In Erfüllung ihrer Zwecke wird die Stiftung sowohl selbst tätig, wozu sie – falls notwendig – Hilfspersonen in Anspruch nehmen kann, als auch durch Förderung von Projekten und Initiativen öffentlicher und steuerbegünstigter privater Körperschaften, die dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zweck dienen.
[5] Die Stiftung strebt eine intensive europäische und darüber hinaus internationale Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen an, deren Zweck ebenfalls die Förderung der Jugendhilfe ist. Der Wirkungskreis ist insofern nicht auf Deutschland beschränkt. |